AGB

1. Anwendung

Diese Bedingungen finden unter Ausschuss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen für sämtliche Lieferungen von uns Anwendung. Ergänzend gelten die im Einzelfall anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und, bei grenzüberschreitenden Lieferungen, die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils letzten Fassung.

2. Angebot, Preise

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Zahlungskonditionen

Unsere Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Konditionen zahlbar. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht vorgenommen werden. Wechsel nehmen wir nur in Zahlung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Falle gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Standartspezifikationen bzw. der vereinbarten Spezifikationen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes anzunehmen, so ist die Abnahme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen. Wir sind ferner zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns nach Möglichkeit bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

5. Berechnung, Zahlungsverzug

Für die Berechnung ist die von uns festgestellte Mengeneinheit maßgebend.

Bei Zahlungsverzug, bei Aufhebung des Versicherungsschutzes seitens unseres Kreditversicherers sowie bei sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Anspruche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. die im Lande des Käufers üblichen Verzugszinsen zu berechnen.

Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtkräftig festgestellt ist.

6. Höhere Gewalt

Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle unserer Lieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 1 Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

7. Mängelrüge, Gewährleistung

Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern schriftlich mitzuteilen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

Werden ausdrücklich eingeschränkte Qualitäten verkauft, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, die gelieferte Ware weicht von der vereinbarten eingeschränkten Qualität ab.

Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen.

8. Warenzeichen

Warenzeichen dürfen nur mit besonderer schriftlicher Zustimmung des Warenzeicheninhabers im Zusammenhang mit dem vom Käufer hergestellten Erzeugnissen benutzt werden.

9. Haftung

Bei unverschuldeter oder leicht fahrlässiger Verletzung von vorvertraglichen, vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Soweit hiernach unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter. Unsere Haftung gegenüber Dritten nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen.

Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Materialien erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware tritt der jeweilige Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach Abs. 1 schon jetzt an uns ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.

Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen.

Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Käufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

Falls der Eigentumsvorbehalt nach dem im Land des Käufers geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte, für die Zahlung Bersenbrück, Deutschland (Culimeta GmbH & Co. KG) bzw. Valmiera, Lettland (SIA Culimeta Baltics).

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand Bersenbrück, Deutschland (Culimeta GmbH & Co. KG) bzw. Valmiera, Lettland (SIA Culimeta Baltics), für Klagen durch uns auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Auf internationale Kaufverträge findet das an unserem Firmensitz geltende Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 Anwendung.

Culimeta GmbH & Co. KG / SIA Culimeta Baltics